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Eintritt in die Gesellschaft
Vereine werden Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Beitrittserklärung und Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand der Gesellschaft.

Mit der Abgabe der Beitrittserklärung erkennt der Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag der Vereinsgemeinschaft „725 Jahre Stadt Freudenberg“ GbR an.

pdf_icon Beitrittserklärung